BUNDESTAG VERLÄNGERT FRIST

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Im vergangenen Dezember hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt, die EURichtlinie über eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Richtlinie, EU 2021/2118) in deutsches Recht umzusetzen.
Betroffen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h wie beispielsweise Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumfahrzeuge u. a., die bisher in der Regel pauschal in der Betriebs- bzw. Privathaftpflichtversicherung der Halter berücksichtigt wurden. Künftig wird für diese Fahrzeuge eine eigenständige Versicherung verpflichtend.

Die Frist zur Umstellung der Versicherungsverträge wurde vom Gesetzgeber nun bis zum 1. Januar 2025 verlängert.