Drohnen sind versicherungspflichtig!

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Das Luftverkehrsgesetz regelt, dass auch Modellflugzeuge und auch alle sonstigen unbemannten Fluggeräte als Luftfahrzeuge gelten. Hierunter fallen auch alle sog. Drohnen. Somit gelten damit auch die Regelungen der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Drohnen bis 5 kg Gesamtgewicht sind von der Erlaubnispflicht zum Aufstieg befreit, sofern ein Abstand von mind. 1,5 km zum nächsten Flughafen eingehalten wird. Auch eine besondere Flugerlaubnis („Führerschein“) ist nicht nötig.

Nicht befreit wurden die Drohnen, somit deren Halter, von der Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung vorweisen zu können. Drohnen sind daher wie jedes andere Luftfahrzeug versicherungspflichtig.

Wir bieten Ihnen den passenden Versicherungsschutz z.B. im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung oder als separate Police.